Schuleinschreibung 2012/13

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2012/2013

I.       Allgemeine Schulpflicht

Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, werden mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September schulpflichtig.

II.      Schülereinschreibung

An der Volksschule Wendling findet die Schülereinschreibung  am Mittwoch, 23. November 2011 um 13.30 Uhr statt.

Die schulpflichtig werdenden Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Schülereinschreibung bei der sprengelmäßig zuständigen Volksschule anzumelden bzw. bei der Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, an der das Kind aufgenommen werden soll. Hierbei sind die Kinder nach Tunlichkeit persönlich vorzustellen.

Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen: 

a)          Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch,

b)          bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt

c)          bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument

d)          Impfnachweise und

e)          Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin 

Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen. 

Kinder, bei denen zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Schulreife noch nicht festgestellt werden kann, werden bis spätestens Ende Mai zum Zwecke der Feststellung der Schulreife vorgeladen werden. 

III.    Vorzeitige Aufnahme

Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung bei der Leiterin/beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.
Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife der Schulleiterin/dem Schulleiter persönlich vorzustellen; die unter II. angeführten Personaldokumente sind mitzubringen; das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen. 

                                               Die Schulleiterin: Maria Schauer, eh.

 

08.11.2011