Grünlandförderung

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Der Gemeinderat der Gemeinde Wendling hat in seiner Sitzung am 11. März 2010 auf Antrag der Ortsbauernschaft die Gewährung einer Grünlandförderung für die Bewirtschaftung von Dauerwiesen und für Pflegemaßnahmen für das Jahr 2010 beschlossen.

Durch die Pflegemaßnahmen entlang unserer Straßen ersparen die Landwirte der öff. Hand zusätzliche Aufwendungen. Die Landwirte werden auch in Zukunft um die Pflege des öff. Gutes entlang unserer Straßen ersucht.

Gefördert wird bis zu einer Fläche von 5 ha Dauerwiesen, pro Hektar wird ein Betrag von € 18,-- ausbezahlt, der max. Förderbetrag liegt somit bei € 90,--. Diese Förderung wird wieder in Form von Einkaufsgutscheinen ausbezahlt.

Das Flächenausmaß der Dauerwiesen beim jeweiligen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb wird dabei dem Mehrfachantrag 2010 entnommen. Alle betroffenen Landwirte werden hiermit aufgefordert, die Dauerwiesenfläche durch die Vorlage des Mehrfachantrages, Jahr 2010, am Gemeindeamt Wendling nachzuweisen.

Die Vorlage des Mehrfachantrages hat bis Freitag, 4. Juni 2010 zu erfolgen.

14.05.2010