Förderung - Semesterticket für Studierende

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Förderung - Semesterticket für Studierende

Förderung Semesterticket Studierende - FÖRDERKRITERIEN

  • Förderhöhe. Die Gemeinde Wendling übernimmt bis zu 50% der Kosten eines Semestertickets am
    Studien-  / Hochschulort innerhalb Österreichs, jedoch maximal € 75,00 pro Semester.
  • Förderzeitraum. Das Förderansuchen ist im laufenden Semester zu stellen. Eine Förderung eines bereits absolvierten / abgelaufenen Semesters ist nicht möglich.
  • Hauptwohnsitz. Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wendling haben. Der Hauptwohnsitz muss in Wendling für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht sein.
  • Förderdauer. Die Förderung wird je Studien-Semester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezogen werden.
  • Nachweise. Dem Förderansuchen beizufügen ist die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des Semestertickets oder Zahlungsbestätigung (der Bezieher dieses Studententickets muss dabei eindeutig hervorgehen).

Ansuchen sind formlos in die Gemeinde Wendling zu richten. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung erfolgt nach Zustimmung im Gemeindevorstand und wird in BAR ausbezahlt.

16.03.2015